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Kompetenzen

Unsere Kompetenz – Ihr Mehrwert

Wir verstehen uns als Dienstleister, die sich mit ihrem gesamten Engagement der Lösung der uns gestellten Aufgaben widmen. Wir legen Wert darauf, für unsere Mandanten exzellente Leistungen zu erbringen. Dabei behalten wir trotz Spezialisierung stets den Überblick, und wägen ab, welche Aktivitäten aus Sicht unserer Mandanten geboten sind. Das beinhaltet unter Umständen auch, dem Mandanten von weiteren juristischen Schritten abzuraten.

Als unabhängige Wirtschaftsrechtskanzlei beraten wir Sie in nahezu allen Facetten des Wirtschaftsrechts. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Tätigkeitsgebiete vor, in denen wir über besondere Erfahrung und Spezialisierung verfügen. Die Kompetenz jedes einzelnen Anwalts und das Zusammenspiel im Team bringt für Sie einen echten Mehrwert. Sollten Sie Fragen zu einem bestimmten Rechtsgebiet haben, sprechen Sie uns gern an.

Restitution und Wiedergutmachung

CSC. Cramer von Clausbruch Rechtsanwälte ist eine der wenigen führenden Kanzleien im Bereich des nationalen und internationalen Restitutionsrechts. Wir verfügen über langjährige und aus einer Vielzahl von teils sehr prominenten Mandaten resultierende Erfahrung aus dem Bereich der Restitution von Immobilien und Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen sowie im Bereich der Rückerlangung enteigneter oder abhanden gekommener Kulturgüter.
Stärken: Tiefe Expertise in der Restitution von Kunstwerken u. Abwicklung jüd. Altbanken.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/2016
Wir betreuen nach wie vor zahlreiche Verfahren im Bereich der Restitution und Wiedergutmachung. So steht Ihnen auch bei schwierigen Restitutionsverfahren ein erfahrenes Team an Anwälten zur Verfügung, welches für eine effektive Durchsetzung Ihrer Rechte sowie für einen adäquaten Umgang mit den zuständigen Behörden sorgt.
…verfügt insbesondere im Restitutionsrecht bundesweit über Renomee.
The Legal 500 Deutschland 2014

Gewerbliches Mietrecht / Immobilienrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Sozietät liegt in der Beratung von namhaften Einzelhandelsfilialisten, Maklerhäusern sowie Immobilienunternehmen im gewerblichen Mietrecht.
In einer Vielzahl bundesweiter Verfahren ist das Team zudem für Einzelhandelsfilialisten […] bei Streitigkeiten aus dem laufenden Betrieb der Mietverhältnisse tätig.
The Legal 500 Deutschland, 2015
Wir betreuen Sie umfassend bei der interessengerechten Entwicklung und Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen. Wir übernehmen für Sie das Vertragsmanagement, sorgen für Vertragsoptimierungen durch die gezielte Unterstützung bei Vertragsverhandlungen oder beraten Sie über die Möglichkeiten einer Anpassung der Konditionen des Vertrages mit und ohne Einverständnis der Gegenseite. Wir erleichtern Ihnen Ihre tägliche Arbeit „am gewerblichen Mietvertrag“ in der von Ihnen gewünschten Intensität, von der gewerbemietrechtlichen Hotline bis zur Übernahme der Vertragsverhandlungen. Wir bewerten das Risikopotential Ihrer Verträge und ersparen Ihnen heute die Probleme, die Sie sonst morgen haben werden.
...dessen Stärke seit jeher v.a. das Immobilien- u. gewerbl. Mietrecht ist...
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014

Neben dem gewerblichen Mietrecht beraten wir unsere Mandanten umfassend bei Immobilientransaktionen jeder Art, insbesondere beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien und Entwicklungsflächen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der streitigen Durchsetzung Ihrer gewerbemietrechtlichen oder immobilienrechtlichen Ansprüche vor Gericht.

Gesellschaftsrecht

CSC. Cramer von Clausbruch Rechtsanwälte berät in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, d.h. im Recht der Kapitalgesellschaftsrechten (GmbH, Aktiengesellschaft), im Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sowie in Fragen des Vereins- und Stiftungsrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten („Corporate Litigation“). Wir vertreten unsere Mandanten bei Konflikten zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern, bei Beschlussmängelstreitigkeiten und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Abberufung von Organmitgliedern. In diesem Zusammenhang vertreten wir Sie selbstverständlich auch in Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen.

Darüber hinaus vertreten wir Sie bei streitigen Auseinandersetzungen im Nachgang eines Unternehmens- und oder Beteiligungserwerbs („M&A Litigation“) sowie bei Fragen zur Managerhaftung und Haftungsprävention.

Ferner sind wir Ihr unternehmerischer Partner bei der Umstrukturierung von Unternehmen, bei kleineren und mittleren Unternehmenstransaktionen sowie bei Unternehmensbeteiligungen (sei es auf Seite der Investoren oder auf Seite der Altgesellschafter). Wir begleiten Sie rechtlich bei der Geschäftsanbahnung, führen Due-Diligences durch und unterstützen Sie zielorientiert (ausgerichtet an der Mandatssituation als Käufer oder Verkäufer) bei der Vertragsgestaltung und –verhandlung. Nach Abschluss überwachen wir mit Ihnen gemeinsam das Closing und sorgen ggf. für eine gelungene Post-Merger Integration.

Handelsrecht

CSC. Cramer von Clausbruch Rechtsanwälte berät in allen Facetten des Vertrags- und Handelsrechts. Das Handelsrecht – als das „Recht der Kaufleute“ – bildet naturgemäß einen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge sowohl im nationalen als auch im internationalen Rechtsverkehr. Dabei setzen wir sowohl auf vorhandenes Know-How als auch auf neue Ideen, um für Ihr geschäftliches Anliegen die bestmögliche Lösung zu finden.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im Bereich der durch den Handel geprägten Verträge. Hierunter fallen beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch Liefer- und Einkaufsbedingungen/-verträge. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend bei der Entwicklung und/oder Optimierung Ihrer Vertriebswege, sei es durch die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen oder aber bei Kooperationsverträgen.

Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend bei der Umsetzung oder Anpassung Ihrer digitalen Vertriebswege (E-Commerce). Dies beinhaltet insbesondere die Ausgestaltung rechtsbeständiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die normgerechte Implementierung von Bestellprozessen, die wettbewerbsrechtlich konforme Durchführung von Marketingkampagnen sowie die Einhaltung von Datenschutzgesetzen.

Schließlich vertreten wir Sie bei allen vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Vertragsrecht

CSC. Cramer von Clausbruch wahrt Ihre Interessen auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts, ganz gleich ob es um öffentlich-rechtliche, immobilienrechtliche oder sonstige Verträge handelt. Wir entwerfen Verträge, prüfen, erläutern und kommentieren die Ihnen vorgelegten ebenso wie die von Ihnen verwendeten Vertragsentwürfe. Wir unterbreiten Änderungsvorschläge, begleiten Vertragsverhandlungen offen oder verdeckt, übernehmen die Verhandlungsführung in Ihrem Beisein oder auch selbständig und treffen sogar die notwendigen Sachentscheidungen, wenn Sie dies so wünschen. Dasselbe gilt für Ergänzungs- oder Nachtragsverträge. Unliebsam gewordene Verträge werden von uns in geeigneter Weise beendet. Wir managen die Vertragsabwicklung oder überwachen die der Gegenseite.

Wir kümmern uns weiter um die Geltendmachung Ihrer vertraglichen Ansprüche außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und auch vor Schiedsgerichten. In gleicher Weise stellen wir die erforderliche Verteidigung sicher, wenn Sie zu Unrecht in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie dazu Fragen haben, bitten wir Sie, auf diejenigen Damen und Herren Kollegen zuzugehen, die als Ansprechpartner für das Rechtsgebiet benannt sind, in dem das Vertragsverhältnis sachlich angesiedelt ist. Im Zweifel wird Ihnen jeder Kollege gerne die richtige Kontaktperson nennen.

Öffentliches Recht

Umfassende und praxisorientierte Beratung in allen wesentlichen Sachgebieten des öffentlichen Rechts – dies ist unser Ansatz. Mit einem interdisziplinären Team von Rechtsanwälten und Erfahrung in den Bereichen Genehmigungs-, Zuwendungs- und Vergabeverfahren, Infrastruktur, Kommunalberatung, öffentliche Unternehmen, Abgabenrecht bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen Beratungsservice.

Zu unseren Mandanten zählen Investoren, Vorhabenträger, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Ingenieursgesellschaften, namenhafte Einzelhandelsunternehmen, Industrie- und inhabergeführte Unternehmen sowie Privatiers. Wir beraten, prüfen und setzen Ihre Ansprüche auf Erteilung von behördlichen Genehmigungen durch. Für Sie wehren wir unberechtigte Rückforderungsverlangen ebenso ab wie behördliche Maßnahmen wegen angeblicher Produkt-Compliance-Verstöße.

Ein öffentlich-rechtlicher Schwerpunkt liegt in der Betreuung komplexer Vorhaben und Genehmigungsverfahren. Angefangen von der Vertragsgestaltung über die Bau- und Genehmigungsplanung von Bauvorhaben, Anlagen und Infrastrukturprojekten bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleiten wir Sie durch alle Projektphasen.

Darüber hinaus betreuen wir die öffentliche Hand unter Hinzuziehung unserer Gesellschaftsrechtler umfassend im öffentlichen Wirtschaftsrecht, bei Fragen des Beteiligungsmanagement, der Privatisierung, der Kooperation und Zusammenschlüsse oder der Rückführung „Re-Kommunalisierung“.

Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht

Ansprechpartner

CSC. Cramer von Clausbruch Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts.

Wir beraten regelmäßig bei der Sicherung von Patenten, Marken und Designs durch die Anmeldung formeller Schutzrechte. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich (z.B. bei Abmahnungen) bei der Durchsetzung Ihrer IP-Rechte oder unterstützen bei der Abwehr von Angriffen. Darüber hinaus erstellen und prüfen wir Lizenzverträge und beraten bei allen Fragen rund um Forschung & Entwicklung (F&E).

Ferner beraten wir umfassend im Bereich des Wettbewerbsrechts. Dabei betreuen wir Ihre Marketing- und Werbemaßnahmen rechtlich, beraten Sie bei Produktgestaltungen und Produkteinführungen in den Markt oder unterstützen Sie beim Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse und Ihres Know-hows. Soweit erforderlich koordinieren wir die Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsverbänden oder den Strafverfolgungsbehörden.

Einer unserer Schwerpunkte liegt im streitigen Wettbewerbsverfahren. Wir unterstützen Sie bei Abmahnungen oder der Verteidigung hiergegen und betreuen Sie umfassend bei der gerichtlichen Geltendmachung oder Verteidigung von Unterlassungsansprüchen gegen oder von Ihren Konkurrenten.

Luftverkehrsrecht

CSC vertritt mehrere deutsche Verkehrsflughäfen im Rahmen der Bearbeitung von luftverkehrsspezifischen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Themen.

Weiter vertreten wir Luftfahrtunternehmen, Wartungsbetriebe aber auch Luftfahrtpersonal in allen Fragen mit luftverkehrsrechtlichem Bezug. Dazu gehört z.B. die Beratung und Vertretung in Zulassungsverfahren, Lizensierungs- und Genehmigungsangelegenheiten, bei Planfeststellungsverfahren, bei Verfahren im Zusammenhang mit Luftverkehrsbetreiberzeugnissen oder Verkehrsrechten, beim An- und Verkauf von Luftfahrzeugen uvm.